Herrlich, wenn man in alten Unterlagen herum wühlt und Korrespondenzen zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit dem Bundesamt für Zivildienst Anno 1999 wiederfindet:
… auf Ihren Antrag vom xx.xx.1999, festzustellen, daß Sie zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe berechtigt sind, ergeht folgender Bescheid:
Sie sind berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.
Großartiges Beamtendeutsch. Selbst die Vogonen bekommen das nicht besser hin…